Kosten für die Kinderbetreuung

Nach der Vermittlung des Betreuungsverhältnisses durch den Tageselternverein, entscheiden sich die Tagespflegeperson und die abgebenden Eltern, ob das Betreuungsverhältnis privat finanziert oder ob ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Wirtschaftlichen Kinder- und Jugendhilfe (WKJ) des Kreisjugendamts gestellt wird. Bei einer privaten Finanzierung der abgebenden Eltern sind die Kosten und Rahmenbedingungen zwischen beiden Parteien frei verhandelbar.

Die Kosten über die WKJ für die Kinderbetreuung in der Kindertagespflege richten sich nach dem maßgeblichen Nettoeinkommen der Familie und der Betreuungszeit und sind in einer Kostenbeitragstabelle einsehbar. Die Ermittlung des maßgebenden Einkommens ist ein aufwendiges Verfahren, das ausschließlich von den Fachkräften des Jugendamtes auf Grundlage der abzugebenden Unterlagen beurteilt werden kann. Werden mehrere Kinder einer Familie betreut, ist ein ermäßigter Kostenbeitrag vorgesehen.

Die Bezahlung der Tagesmütter/Tagesväter erfolgt über das zuständige Jugendamt. Die Eltern entrichten ihren Kostenbeitrag, der in der Regel vergleichbar mit dem einer Kita ist, direkt an das Jugendamt.

Möglichkeiten

Private Finanzierung

Antrag auf Kostenübernahme bei der Wirtschaftlichen Kinder- und Jugendhilfe (WKJ) des Kreisjugendamts

Anspruch auf Förderung von 0-14 Jahren

Kinder ab einem bis drei Jahre haben Anspruch auf Förderung. Für Kinder unter einem Jahr und ab drei Jahren kann eine bedarfsgerechte Förderung beantragt werden.

Übernahme der Betreuungskosten

Die Betreuungskosten können nach Antragstellung anteilig oder sogar vollständig von der WKJ des Kreisjugendamtes übernommen werden.

private Finanzierung

Eine private Finanzierung ist ebenso möglich und wird oftmals von Vielverdienern genutzt.