Anschlussqualifizierung für bereits tätige Tagespflegepersonen. Bauen Sie Ihre Kompetenzen aus! Hier finden Sie die Kurstermine 2022 .

Ab 2023 startet die nächste tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung mit 300 Unterrichtseinheiten basierend auf dem Curriculum des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) des Deutschen Jugendinstituts (DJI).

Für pädagogische Fachkräfte bieten wir im Herbst 2021 einen abschließenden Crashkurs mit 50 Unterrichtseinheiten an.

Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Tagesmütter und Tagesväter arbeiten im Rahmen der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen allein oder mit mindestens einer weiteren Tagesmutter/einem Tagesvater auf selbstständiger Basis.

Das individuelle Vertragsverhältnis zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater bleibt auch in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen wie in der Großtagespflege bestehen – jedes Kind hat damit seine eigene Tagesmutter/seinen eigenen Tagesvater.

Im Rahmen einer Kindertagespflege im Betrieb können sich Betriebe auch für eine Festanstellung entscheiden. Die Tagesmütter/Tagesväter arbeiten dann weisungsgebunden.

betriebseigene Räume

Betriebe können eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, beispielsweise in betriebseigenen Räumen, einrichten.

Alter 0-14 Jahren

Eine Tagesmutter/ein Tagesvater kann gleichzeitig bis zu fünf Tageskinder im Alter von 0-14 Jahren betreuen.

Plätze insgesamt

Teilen sich die Kinder die Plätze, sind es bis zu zehn Kinder.

Betriebe können eine Kooperation mit freien Trägern der Kindertagespflege schließen, mit bestehenden Kindertagespflegestellen zusammenarbeiten oder eine betriebseigene Kindertagespflegestelle einrichten.

Beispiele für Möglichkeiten der Zusammenarbeit
  • Kooperation mit einem Tageselternverein für die Vermittlung von Mitarbeiterkindern
  • Buchung von Festplätzen in einer Kindertagespflegestelle bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater oder in einer Großtagespflegestelle in Wohnort- oder Arbeitsplatznähe der Mitarbeiter
  • Kostenzuschuss für die Betreuung von Mitarbeiterkindern bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater oder in einer Großtagespflegestelle
  • Festanstellung einer Tagesmutter/eines Tagesvaters
  • Schaffung von Plätzen für Notfallbetreuung
  • Einrichtung einer Kindertagespflegestelle im Betrieb (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen)

Mögliche Leistungen des freien Trägers der Kindertagespflege

Betriebsspezifische Konzeptionsentwicklung

Qualifizierte fachliche Begleitung und Beratung der Eltern

Beratung zu kommunalen Zuschüssen

Beratung des Betriebes bei der Auswahl einer geeigneten Tagesmutter/eines Tagesvaters

Unterstützung bei der vertraglichen Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater

Fachliche Begleitung, Beratung und Fortbildung der Tagesmütter/Tagesväter

Gründe für Kindertagespflege im Betrieb

Die Kindertagespflege bietet Betrieben und Kommunen viele Möglichkeiten, eigene Betreuungsangebote aufzubauen – vor allem da, wo der Bedarf zwar vorhanden, aber nicht so groß ist.

Betreuungszeit

Individuelle Vereinbarungen z.B. für Dienstreisen oder Nachtschichten möglich

Investitions- und Betriebskosten

Geringe Investitions- und Betriebskosten für den Betrieb

Kaum finanzielles Risiko

Überschaubares finanzielles Risiko

Geringerer Aufwand

im Vergleich zur Einrichtung einer Kita im Betrieb. Die Umsetzung ist innerhalb von 6-12 Monaten möglich.

Weitere Gründe

Standortfaktor Familienfreundlichkeit

Betriebe finden in der Kindertagespflege eine attraktive Möglichkeit, eine familienfreundliche Personalpolitik umzusetzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu fördern. Finanzieller und organisatorischer Aufwand bleiben bei der Einrichtung einer betrieblichen Kindertagespflegestelle überschaubar.

Verlässliche Betreuung durch qualifizierte Tagesmütter/Tagesväter; die Einbindung einer Vertretung für Krankheits- und Urlaubszeiten ist möglich

Familiennahes Setting

Feste Bezugsperson für jedes Kind

Individuelle Betreuung, ausgerichtet auf die Bedürfnisse von Eltern und Kind

Betriebs- oder wohnortnahe Umsetzung

Die Tagesmütter/Tagesväter sind in der Regel selbstständig tätig, eine Festanstellung ist möglich

Schritt 1. – 2.

Kontaktaufnahme

und Konzepte

1.

Kontaktaufnahme

Kontaktaufnahme mit dem Tageselternverein Backnang oder Jugendamt.

2.

Konzepte erstellen

Erstellung eines Rahmenkonzeptes und Finanzierungsplanes, Akquise von Kooperationspartnern.

3.

Prüfung

Überprüfung und Feststellung der Eignung der Tagespflegeperson.

4.

Qualifizierungen

ggf. Teilnahme der Tagesmutter/des Tagesvaters an der vorgeschriebenen Qualifizierung.

Schritt 3. – 4.

Prüfung

und Qualifizierungen

Schritt 5. – 6.

Räume

und Beratung

5.

Räume

Überprüfung der Räume.

6.

Beratung

Beratung durch Gesundheitsamt, Kreisveterinärsamt, Baurechtsbehörde etc.

7.

Antrag

Antrag auf Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.

8.

Belegung

Belegung der Plätze und Eröffnung.

Schritt 7. – 8.

Antrag

und Belegung

Kosten für die Kinderbetreuung

Die Kosten für die Kinderbetreuung in der Kindertagespflege basieren auf einer laufenden Geldleistung pro Kind pro Stunde von 7,50 Euro für Kinder bis drei Jahre und werden vom Jugendamt übernommen. In einigen Fällen kommen private Zuzahlungen der Eltern an die Tagesmutter/den Tagesvater dazu, z. B. für Essen, Windeln usw.

Betriebe kommen für die Investitionskosten für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Ausstattung, die laufenden Kosten und gegebenenfalls eine Projektbegleitung auf. Es besteht die Möglichkeit Betriebskostenzuschüsse mit Kommunen zu verhandeln.

Kinder ab einem bis drei Jahre haben Anspruch auf Förderung. Für Kinder unter einem Jahr und ab drei Jahren kann eine bedarfsgerechte Förderung beantragt werden.

Geldleistungen werden zum Großteil vom Jugendamt übernommen.

Die Kosten für die Eltern richten sich nach einer Kostenbeitragstabelle. Eine private Finanzierung ist ebenso möglich.

Investitionskosten

Bereitstellung der Räumlichkeiten und Ausstattung

laufende Kosten (Miete, Strom, Wasser etc.)

ggfs. Projektbegleitung

Direkt-Kontakt

Frau Pohl

Fachbereichsleitung
Beratung in TigeR

E-Mail

c.pohl@kinderundjugendhilfe-bk.de

Sie sind Spielgefährtinnen, Tröster und Vorbilder. Circa 100 Tagesmütter und Tagesväter betreuen täglich die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft in Backnang und Umgebung. Doch nicht nur für Kinder sind diese Fachleute wichtig. Ohne sie wäre auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf häufig nur sehr schwer umsetzbar. Zeit Danke zu sagen!

Daher lud die Tageselternvermittlung des Vereins Kinder- und Jugendhilfe Backnang e.V. zu einem ungezwungenen Brezelfrühstück alle Tagespflegepersonen samt Kind, Tageskind und Kegel ins CaDu ein.

Heraus kam ein bunter und lustiger Vormittag mit vielen schönen Gesprächen fern von Qualifizierung, Pflegeerlaubnis und Fortbildungen.

Schön, dass Sie sich für eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessieren. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Tätigkeit und die Schritte, bis Sie beginnen können. Sollten Sie bereits über eine pädagogische Ausbildung verfügen, können Sie die Qualifizierung verkürzen.  

Herausragende Merkmale von Kindertagespflege sind:

Betreuungszeiten können flexibel zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater vereinbart werden.

Kindertagespflege bietet die Einbindung in einen familiären Betreuungsrahmen.

Kindertagespflege gewährleistet eine verlässliche Bezugsperson.

Die Tagesmutter/der Tagesvater soll individuell auf die Bedürfnisse des zu betreuenden Kindes eingehen.

Wir bieten Ihnen:

eine ausführliche Beratung und Information über das Tätigkeitsfeld in Informationsveranstaltungen und Erstgesprächen.

Qualifizierungkurse und Fortbildungen sowie themenbezogene kollegiale Beratung.

Hausbesuche und die für Ihre Pflegeerlaubnis notwendige Eignungseinschätzung.

Vermittlung von Tagespflegekindern.

eine fachliche Begleitung und Beratung während Ihrer Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater.

Elke Smidt

Sekretariat

Gerne können Sie sich bei mir zu einer unserer Informationsveranstaltungen anmelden.

In 7 Schritten zur Tätigkeit

Schritt 1. – 3.

Kennenlernen

und Hausbesuch

1.

Kennenlernen

Besuch einer Infoveranstaltung des Vereins Kinder und Jugendhilfe Backnang, Einreichen eines Lebenslaufs und Bewerberbogens.

2.

Erstgespräch

Information und Beratung, Einschätzung der Eignung vor der Aufnahme in den Qualifizierungskurs (bei Ihrem Verein).

3.

Hausbesuch

Hausbesuch mit Sicherheitsberatung im Rahmen der persönlichen Eignungsfeststellung durch eine Fachkraft Ihres Vereins.

4.

Tätigkeitvorbereitende Qualifizierung

Absolvieren der tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung (50 UE) und eines Erste-Hilfe-Kurses für Säuglinge und Kleinkinder.

5.

Erneuter Hausbesuch

Hausbesuch mit Sicherheitsüberprüfung vor Beginn Ihrer Tätigkeit. Wir erstellen anschließend eine Eignungseinschätzung, die Sie für Ihren Antrag auf eine Pflegeerlaubnis benötigen.

Schritt 4. – 5.

Qualifizierungskurse und

Erneuter Hausbesuch

Schritt 6. – 7.

Beginn

und Verlauf

6.

Erster Hilfe Kurs und Nachweise

Zur Antragsstellung einer Pflegeerlaubnis benötigen Sie neben dem Antrag und der Eignungseinschätzung einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs sowie ein Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung. Die Nachweise dürfen jedoch nicht älter als drei Monate sein.

7.

Antrag auf Pflegeerlaubnis und Beginn der Tätigkeit

Sie können nun einen Antrag auf eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt Backnang stellen und als Kindertagespflegeperson arbeiten. Nebenher absolvieren Sie die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung mit 250 Unterrichtseinheiten. Alternativ können Sie auch erst nach der abgeschlossenen Qualifizierung anfangen zu arbeiten.

Machen Sie Ihre Begeisterung für Kinder zum Beruf! 

Möchten Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten? Bitte kommen Sie zu einer unserer Infoveranstaltungen. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zur Kindertagespflege, zur Qualifizierung und zum Schritt in die Tätigkeit. Erste Fragen klären wir gerne auch per Telefon oder per Mail.

Ihre Kontakte bei Fragen zur Qualifizierung:

Dorothea Walesch

Eignungsfeststellung,
Beantragung der Pflegeerlaubnis

Carina Kollberg

Eignungsfeststellung,
Beantragung der Pflegeerlaubnis