Anschlussqualifizierung für bereits tätige Tagespflegepersonen. Bauen Sie Ihre Kompetenzen aus! Hier finden Sie die Kurstermine 2022 .
Ab 2023 startet die nächste tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung mit 300 Unterrichtseinheiten basierend auf dem Curriculum des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) des Deutschen Jugendinstituts (DJI).
Für pädagogische Fachkräfte bieten wir im Herbst 2021 einen abschließenden Crashkurs mit 50 Unterrichtseinheiten an.
Tagesmütter und Tagesväter arbeiten im Rahmen der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen allein oder mit mindestens einer weiteren Tagesmutter/einem Tagesvater auf selbstständiger Basis.
Das individuelle Vertragsverhältnis zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater bleibt auch in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen wie in der Großtagespflege bestehen – jedes Kind hat damit seine eigene Tagesmutter/seinen eigenen Tagesvater.
Im Rahmen einer Kindertagespflege im Betrieb können sich Betriebe auch für eine Festanstellung entscheiden. Die Tagesmütter/Tagesväter arbeiten dann weisungsgebunden.
Betriebe können eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, beispielsweise in betriebseigenen Räumen, einrichten.
Eine Tagesmutter/ein Tagesvater kann gleichzeitig bis zu fünf Tageskinder im Alter von 0-14 Jahren betreuen.
Teilen sich die Kinder die Plätze, sind es bis zu zehn Kinder.
Betriebe können eine Kooperation mit freien Trägern der Kindertagespflege schließen, mit bestehenden Kindertagespflegestellen zusammenarbeiten oder eine betriebseigene Kindertagespflegestelle einrichten.
Betriebsspezifische Konzeptionsentwicklung
Qualifizierte fachliche Begleitung und Beratung der Eltern
Beratung zu kommunalen Zuschüssen
Beratung des Betriebes bei der Auswahl einer geeigneten Tagesmutter/eines Tagesvaters
Unterstützung bei der vertraglichen Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater
Fachliche Begleitung, Beratung und Fortbildung der Tagesmütter/Tagesväter
Die Kindertagespflege bietet Betrieben und Kommunen viele Möglichkeiten, eigene Betreuungsangebote aufzubauen – vor allem da, wo der Bedarf zwar vorhanden, aber nicht so groß ist.
Individuelle Vereinbarungen z.B. für Dienstreisen oder Nachtschichten möglich
Geringe Investitions- und Betriebskosten für den Betrieb
Überschaubares finanzielles Risiko
im Vergleich zur Einrichtung einer Kita im Betrieb. Die Umsetzung ist innerhalb von 6-12 Monaten möglich.
Betriebe finden in der Kindertagespflege eine attraktive Möglichkeit, eine familienfreundliche Personalpolitik umzusetzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu fördern. Finanzieller und organisatorischer Aufwand bleiben bei der Einrichtung einer betrieblichen Kindertagespflegestelle überschaubar.
Schritt 1. – 2.
Kontaktaufnahme mit dem Tageselternverein Backnang oder Jugendamt.
Erstellung eines Rahmenkonzeptes und Finanzierungsplanes, Akquise von Kooperationspartnern.
Überprüfung und Feststellung der Eignung der Tagespflegeperson.
ggf. Teilnahme der Tagesmutter/des Tagesvaters an der vorgeschriebenen Qualifizierung.
Schritt 3. – 4.
Schritt 5. – 6.
Überprüfung der Räume.
Beratung durch Gesundheitsamt, Kreisveterinärsamt, Baurechtsbehörde etc.
Antrag auf Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.
Belegung der Plätze und Eröffnung.
Schritt 7. – 8.
Die Kosten für die Kinderbetreuung in der Kindertagespflege basieren auf einer laufenden Geldleistung pro Kind pro Stunde von 7,50 Euro für Kinder bis drei Jahre und werden vom Jugendamt übernommen. In einigen Fällen kommen private Zuzahlungen der Eltern an die Tagesmutter/den Tagesvater dazu, z. B. für Essen, Windeln usw.
Betriebe kommen für die Investitionskosten für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Ausstattung, die laufenden Kosten und gegebenenfalls eine Projektbegleitung auf. Es besteht die Möglichkeit Betriebskostenzuschüsse mit Kommunen zu verhandeln.
Bereitstellung der Räumlichkeiten und Ausstattung
laufende Kosten (Miete, Strom, Wasser etc.)
ggfs. Projektbegleitung
Fachbereichsleitung
Beratung in TigeR
c.pohl@kinderundjugendhilfe-bk.de
Sie sind Spielgefährtinnen, Tröster und Vorbilder. Circa 100 Tagesmütter und Tagesväter betreuen täglich die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft in Backnang und Umgebung. Doch nicht nur für Kinder sind diese Fachleute wichtig. Ohne sie wäre auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf häufig nur sehr schwer umsetzbar. Zeit Danke zu sagen!
Daher lud die Tageselternvermittlung des Vereins Kinder- und Jugendhilfe Backnang e.V. zu einem ungezwungenen Brezelfrühstück alle Tagespflegepersonen samt Kind, Tageskind und Kegel ins CaDu ein.
Heraus kam ein bunter und lustiger Vormittag mit vielen schönen Gesprächen fern von Qualifizierung, Pflegeerlaubnis und Fortbildungen.
Schön, dass Sie sich für eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessieren. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Tätigkeit und die Schritte, bis Sie beginnen können. Sollten Sie bereits über eine pädagogische Ausbildung verfügen, können Sie die Qualifizierung verkürzen.
Sekretariat
Gerne können Sie sich bei mir zu einer unserer Informationsveranstaltungen anmelden.
Schritt 1. – 3.
Besuch einer Infoveranstaltung des Vereins Kinder und Jugendhilfe Backnang, Einreichen eines Lebenslaufs und Bewerberbogens.
Information und Beratung, Einschätzung der Eignung vor der Aufnahme in den Qualifizierungskurs (bei Ihrem Verein).
Hausbesuch mit Sicherheitsberatung im Rahmen der persönlichen Eignungsfeststellung durch eine Fachkraft Ihres Vereins.
Absolvieren der tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung (50 UE) und eines Erste-Hilfe-Kurses für Säuglinge und Kleinkinder.
Hausbesuch mit Sicherheitsüberprüfung vor Beginn Ihrer Tätigkeit. Wir erstellen anschließend eine Eignungseinschätzung, die Sie für Ihren Antrag auf eine Pflegeerlaubnis benötigen.
Schritt 4. – 5.
Schritt 6. – 7.
Zur Antragsstellung einer Pflegeerlaubnis benötigen Sie neben dem Antrag und der Eignungseinschätzung einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs sowie ein Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung. Die Nachweise dürfen jedoch nicht älter als drei Monate sein.
Sie können nun einen Antrag auf eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt Backnang stellen und als Kindertagespflegeperson arbeiten. Nebenher absolvieren Sie die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung mit 250 Unterrichtseinheiten. Alternativ können Sie auch erst nach der abgeschlossenen Qualifizierung anfangen zu arbeiten.
Möchten Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten? Bitte kommen Sie zu einer unserer Infoveranstaltungen. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zur Kindertagespflege, zur Qualifizierung und zum Schritt in die Tätigkeit. Erste Fragen klären wir gerne auch per Telefon oder per Mail.
Eignungsfeststellung,
Beantragung der Pflegeerlaubnis
Eignungsfeststellung,
Beantragung der Pflegeerlaubnis