Sie sollten Freude am Umgang mit Kindern haben, belastbar sein und über ein ausgeprägtes Organisationstalent verfügen. Eine gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit setzen wir voraus. Selbstverständlich wird erwartet, dass Sie aufgeschlossen hinsichtlich Fortbildungsangeboten und dem
Austausch und der Vernetzung mit Kolleginnen/Kollegen sind. Kooperation mit dem Tageselternverein und dem Kreisjugendamt wird ebenso vorausgesetzt.

Die Räume, in denen Sie Ihre Tageskinder betreuen, müssen für die Bedürfnisse von Kindern geeignet sein, d.h. Ihre Tageskinder sollten sich ihrer Entwicklung gemäß gut bewegen können, aber auch Ruhe finden.

Schließlich sollte Ihre Familie, aber auch Ihr Umfeld (Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaft) mit der Aufnahme von Tageskindern einverstanden sein.

Formale Voraussetzungen sind:
  • Volljährigkeit
  • deutsche Sprachkenntnisse – mindestens B 2
  • qualifizierter Hauptschulabschluss
  • Bewerbungsbogen, Lebenslauf, Lichtbild, Vorlage von Abschlusszeugnissen
  • auf Anfrage nach dem Beratungsgespräch:
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Erwachsenen über 18 Jahren
  • ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung über Ihre körperliche und seelische Gesundheit

Die pädagogischen Fachkräfte der zuständigen Tageselternvereine im Rems-Murr-Kreis.

Sie wenden sich an Ihren zuständigen Tageselternverein und/oder machen durch Eigeninitiative auf Ihr Angebot aufmerksam

Die Eltern der Kinder zahlen einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag an das Kreisjugendamt und das Kreisjugendamt vergütet die Tagespflegeperson mit € 7,50 pro Kind pro Stunde als laufende Geldleistung. Anfallende Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung werden über das Kreisjugendamt hälftig erstattet.
Eine rein private Abwicklung des Betreuungsverhältnisses ist auch möglich. Dann wird zwischen Eltern und Tagespflegeperson ein Stundensatz vereinbart.

Wenn Sie Kinder in Kindertagespflege betreuen wollen, brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII beantragen Sie beim Kreisjugendamt Rems-Murr. Die Beantragung dieser Erlaubnis kann jedoch erst erfolgen, wenn Sie Teil I der erforderlichen Qualifizierung (Gesamtumfang 50 Unterrichtseinheiten) sowie einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben und der zuständige Tageselternverein Ihre Geeignetheit u.a. bei einem Hausbesuch festgestellt hat. Der Qualifizierungskurs mit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten ist für Sie kostenlos.

Überblick über die Qualifizierungskurse:

Den Ablauf und Umfang des neuen Qualifizierungskonzeptes im Rems-Murr-Kreis entnehmen Sie bitte dem beigelegten Handout zum QHB 300

Wenn Sie Tageskinder bei sich im eigenen Haushalt betreuen, sind Sie selbständig tätig. Sie müssen daher selbst für Ihre Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung) sorgen. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind steuerpflichtig. Mit der Mitgliedschaft in einem Tageselternverein sind Sie automatisch haftpflichtversichert.
Außerdem sind die Tageskinder, sofern die betreuende Tagespflegeperson über eine entsprechende Pflegeerlaubnis verfügt, über das Land Baden-Württemberg unfallversichert.

Die zuständige pädagogische Fachkraft wird Sie im Verlauf der Qualifizierung zur Anzahl der Tageskinder beraten. Aspekte wie die Größe der Wohnung, Anzahl der eigenen Kinder und das Alter der Kinder müssen hierbei berücksichtigt werden.
In der Erlaubnis zur Kindertagespflege wird die Anzahl der Tageskinder dann festgeschrieben. Es dürfen maximal fünf Tageskinder gleichzeitig betreut werden.