Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters betreut wird, oder dass die Kindertagespflegeperson das Kind im Haushalt der abgebenden Eltern betreut.

familiärer Betreuungsrahmen

Kindertagespflege bietet die Einbindung in einen familiären Betreuungsrahmen. Dadurch entsteht ein Gefühl „wie Zuhause“.

nicht abhängig von Schließzeiten

Eltern sind nicht abhängig von Schließzeiten der Einrichtungen, sondern können Tagespflege nach ihrem persönlichen Zeitplan in Anspruch nehmen.

verlässliche Bezugsperson

Kindertagespflege gewährleistet eine verlässliche Bezugsperson. Eine behutsame Eingewöhnung unterstützt den Beziehungsaufbau.

Herausragende Merkmale

In der Kindertagespflege ist Ihr Kind familiär gut betreut.

Die Betreuung von einzelnen Kindern oder kleinen Gruppen ermöglicht der Tagespflegeperson, individuell auf die Bedürfnisse, das Alter und den Entwicklungsstand ihres Kindes einzugehen.

Eltern bezahlen für die Betreuung des Kindes lediglich einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag an das Landratsamt.

Kinder können ab dem Säuglingsalter bis zum 14. Geburtstag betreut werden.

Die Betreuungszeiten werden in Absprache mit der Kindertagespflegeperson flexibel verhandelt.

Eine oder mehrere Kindertagespflegepersonen können auch in anderen geeigneten Räumen ihre Dienstleistung anbieten (TigeR). 

Standorte

Die Standorte

Wir bieten Ihnen für Backnang, Allmersbach im Tal, Weissach im Tal, Auenwald, Aspach, Burgstetten, Kirchberg, Oppenweiler, Sulzbach Murr, Murrhardt, Spiegelberg und Großerlach

eine ausführliche Beratung und Information in allen Fragen der Kindertagespflege.

die passende Vermittlung qualifizierter und überprüfter Tagespflegepersonen.

ein betreuungsbegleitendes Beratungsangebot.

Weitere Infos

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung.

Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist bundesweit durch das SGB VIII geregelt und wird in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift (VwV) Kindertagespflege näher bestimmt.

Tagesmütter und Tagesväter qualifizieren sich in Baden-Württemberg in einem tätigkeitsbegleitenden Kurs. Die Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten basiert auf dem Curriculum des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Zusätzlich bilden sich Tagesmütter und Tagesväter jährlich mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten weiter. Kindertagespflegepersonen sind geprüft: Zur Aufnahme der Tätigkeit brauchen sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt, vor Aufnahme in die Grundqualifizierung werden sie auf ihre Eignung überprüft.