Tagesmütter und Tagesväter arbeiten im Rahmen der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen allein oder mit mindestens einer weiteren Tagesmutter/einem Tagesvater auf selbstständiger Basis.
Das individuelle Vertragsverhältnis zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater bleibt auch in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen wie in der Großtagespflege bestehen – jedes Kind hat damit seine eigene Tagesmutter/seinen eigenen Tagesvater.
Im Rahmen einer Kindertagespflege im Betrieb können sich Betriebe auch für eine Festanstellung entscheiden. Die Tagesmütter/Tagesväter arbeiten dann weisungsgebunden.
Betriebe können eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, beispielsweise in betriebseigenen Räumen, einrichten.
Eine Tagesmutter/ein Tagesvater kann gleichzeitig bis zu fünf Tageskinder im Alter von 0-14 Jahren betreuen.
Teilen sich die Kinder die Plätze, sind es bis zu zehn Kinder.
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