Die Kosten für die Kinderbetreuung in der Kindertagespflege basieren auf einer laufenden Geldleistung pro Kind pro Stunde von 7,50 Euro für Kinder bis drei Jahre und werden vom Jugendamt übernommen. In einigen Fällen kommen private Zuzahlungen der Eltern an die Tagesmutter/den Tagesvater dazu, z. B. für Essen, Windeln usw.
Betriebe kommen für die Investitionskosten für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Ausstattung, die laufenden Kosten und gegebenenfalls eine Projektbegleitung auf. Es besteht die Möglichkeit Betriebskostenzuschüsse mit Kommunen zu verhandeln.
Bereitstellung der Räumlichkeiten und Ausstattung
laufende Kosten (Miete, Strom, Wasser etc.)
ggfs. Projektbegleitung
Fachbereichsleitung
Beratung in TigeR
c.pohl@kinderundjugendhilfe-bk.de
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