Schön, dass Sie sich für eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessieren. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Tätigkeit und die Schritte, bis Sie beginnen können. Sollten Sie bereits über eine pädagogische Ausbildung verfügen, können Sie die Qualifizierung verkürzen.
Sekretariat
Gerne können Sie sich bei mir zu einer unserer Informationsveranstaltungen anmelden.
Schritt 1. – 3.
Besuch einer Infoveranstaltung des Vereins Kinder und Jugendhilfe Backnang, Einreichen eines Lebenslaufs und Bewerberbogens.
Information und Beratung, Einschätzung der Eignung vor der Aufnahme in den Qualifizierungskurs (bei Ihrem Verein).
Hausbesuch mit Sicherheitsberatung im Rahmen der persönlichen Eignungsfeststellung durch eine Fachkraft Ihres Vereins.
Absolvieren der tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung (50 UE) und eines Erste-Hilfe-Kurses für Säuglinge und Kleinkinder.
Hausbesuch mit Sicherheitsüberprüfung vor Beginn Ihrer Tätigkeit. Wir erstellen anschließend eine Eignungseinschätzung, die Sie für Ihren Antrag auf eine Pflegeerlaubnis benötigen.
Schritt 4. – 5.
Schritt 6. – 7.
Zur Antragsstellung einer Pflegeerlaubnis benötigen Sie neben dem Antrag und der Eignungseinschätzung einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs sowie ein Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung. Die Nachweise dürfen jedoch nicht älter als drei Monate sein.
Sie können nun einen Antrag auf eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt Backnang stellen und als Kindertagespflegeperson arbeiten. Nebenher absolvieren Sie die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung mit 250 Unterrichtseinheiten. Alternativ können Sie auch erst nach der abgeschlossenen Qualifizierung anfangen zu arbeiten.
Möchten Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten? Bitte kommen Sie zu einer unserer Infoveranstaltungen. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zur Kindertagespflege, zur Qualifizierung und zum Schritt in die Tätigkeit. Erste Fragen klären wir gerne auch per Telefon oder per Mail.
Eignungsfeststellung,
Beantragung der Pflegeerlaubnis
Eignungsfeststellung,
Beantragung der Pflegeerlaubnis