Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters betreut wird, oder dass die Kindertagespflegeperson das Kind im Haushalt der abgebenden Eltern betreut.
Kindertagespflege bietet die Einbindung in einen familiären Betreuungsrahmen. Dadurch entsteht ein Gefühl „wie Zuhause“.
Eltern sind nicht abhängig von Schließzeiten der Einrichtungen, sondern können Tagespflege nach ihrem persönlichen Zeitplan in Anspruch nehmen.
Kindertagespflege gewährleistet eine verlässliche Bezugsperson. Eine behutsame Eingewöhnung unterstützt den Beziehungsaufbau.
Wir bieten Ihnen für Backnang, Allmersbach im Tal, Weissach im Tal, Auenwald, Aspach, Burgstetten, Kirchberg, Oppenweiler, Sulzbach Murr, Murrhardt, Spiegelberg und Großerlach
Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist bundesweit durch das SGB VIII geregelt und wird in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift (VwV) Kindertagespflege näher bestimmt.
Tagesmütter und Tagesväter qualifizieren sich in Baden-Württemberg in einem tätigkeitsbegleitenden Kurs. Die Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten basiert auf dem Curriculum des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Zusätzlich bilden sich Tagesmütter und Tagesväter jährlich mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten weiter. Kindertagespflegepersonen sind geprüft: Zur Aufnahme der Tätigkeit brauchen sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt, vor Aufnahme in die Grundqualifizierung werden sie auf ihre Eignung überprüft.