Kosten für die Kinderbetreuung

Die Kosten für die Kinderbetreuung in der Kindertagespflege basieren auf einer laufenden Geldleistung pro Kind pro Stunde von 7,50 Euro für Kinder bis drei Jahre und werden vom Jugendamt übernommen. In einigen Fällen kommen private Zuzahlungen der Eltern an die Tagesmutter/den Tagesvater dazu, z. B. für Essen, Windeln usw.

Betriebe kommen für die Investitionskosten für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Ausstattung, die laufenden Kosten und gegebenenfalls eine Projektbegleitung auf. Es besteht die Möglichkeit Betriebskostenzuschüsse mit Kommunen zu verhandeln.

Kinder ab einem bis drei Jahre haben Anspruch auf Förderung. Für Kinder unter einem Jahr und ab drei Jahren kann eine bedarfsgerechte Förderung beantragt werden.

Geldleistungen werden zum Großteil vom Jugendamt übernommen.

Die Kosten für die Eltern richten sich nach einer Kostenbeitragstabelle. Eine private Finanzierung ist ebenso möglich.

Investitionskosten

Bereitstellung der Räumlichkeiten und Ausstattung

laufende Kosten (Miete, Strom, Wasser etc.)

ggfs. Projektbegleitung

Direkt-Kontakt

Frau Pohl

Fachbereichsleitung
Beratung in TigeR

E-Mail

c.pohl@kinderundjugendhilfe-bk.de