Betriebe können eine Kooperation mit freien Trägern der Kindertagespflege schließen, mit bestehenden Kindertagespflegestellen zusammenarbeiten oder eine betriebseigene Kindertagespflegestelle einrichten.

Beispiele für Möglichkeiten der Zusammenarbeit
  • Kooperation mit einem Tageselternverein für die Vermittlung von Mitarbeiterkindern
  • Buchung von Festplätzen in einer Kindertagespflegestelle bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater oder in einer Großtagespflegestelle in Wohnort- oder Arbeitsplatznähe der Mitarbeiter
  • Kostenzuschuss für die Betreuung von Mitarbeiterkindern bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater oder in einer Großtagespflegestelle
  • Festanstellung einer Tagesmutter/eines Tagesvaters
  • Schaffung von Plätzen für Notfallbetreuung
  • Einrichtung einer Kindertagespflegestelle im Betrieb (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen)

Mögliche Leistungen des freien Trägers der Kindertagespflege

Betriebsspezifische Konzeptionsentwicklung

Qualifizierte fachliche Begleitung und Beratung der Eltern

Beratung zu kommunalen Zuschüssen

Beratung des Betriebes bei der Auswahl einer geeigneten Tagesmutter/eines Tagesvaters

Unterstützung bei der vertraglichen Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater

Fachliche Begleitung, Beratung und Fortbildung der Tagesmütter/Tagesväter